Informationen für zuweisende Ärztinnen und Ärzte

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Die Bewilligung des stationären Rehabilitationsaufenthalts im Klinikum Bad Gleichenberg erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Das Klinikum Bad Gleichenberg steht aber auch für Privatpatientinnen und Privatpatienten offen. 

Die Sozialversicherungsträger unterscheiden im Bereich der Rehabilitation grundsätzlich zwischen Heilverfahren und Anschlussheilverfahren. Das Anschlussheilverfahren ist dabei als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem akutstationären Aufenthalt definiert.

Die Antragsformulare für Rehabilitationsaufenthalte bzw. Anschlussheilverfahren stehen Ihnen unten als Download zur Verfügung und müssen bei der Sozialversicherung schriftlich eingereicht werden. Das Antragsformular liegt zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Ein gemeinsames Ausfüllen des Antrages mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten ist absolut zu empfehlen (ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit und des Zwecks der Rehabilitation auf der Rückseite des Antragsformulars). Damit Ihre Patientin oder Ihr Patient auch wirklich zu uns kommt, muss unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Gleichenberg eindeutig angegeben werden. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend direkt an die zuständige Landesstelle der jeweiligen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung gesendet werden. 

Für den Bewilligungsprozess der Versicherung und für unseren Behandlungsprozess sind im Antrag folgende Angaben von besonderer Wichtigkeit: 

  • Genaue aktuelle Diagnose und Nebendiagnosen, die für die Behandlung im Klinikum Bad Gleichenberg von Bedeutung sind.
  • Wenn eine Operation stattgefunden hat: was wurde wann operiert? Wie belastbar ist die operierte Struktur aktuell? Wie lange und mit wie viel Gewicht ist nur Teilbelastung erlaubt? Ab wann ist Vollbelastung möglich? Wie lange ist ein limitierter Bewegungsumfang geboten und in welchem Ausmaß? Hat eine Komplikation intra- oder postoperativ stattgefunden? Wenn ja, welche?
  • Gibt es sonstige Einschränkungen? Z.B. internistische, neurogene, dermatologische oder kognitive Einschränkungen bezüglich der Behandlung?
  • Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, bzw. wobei braucht die Patienten oder der Patient Hilfe? Wird Pflegegeld bezogen und in welcher Stufe? Bei der Beurteilung bitten wir den Zustand anzugeben, der voraussichtlich bei Beginn des Rehabilitationsaufenthalts vorliegen wird. Dieser kann vom Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung erheblich differieren.

Je genauer Sie uns über den Gesundheitszustand und die Behandlungsbedürfnisse Ihrer Patientin oder Ihres Patienten informieren, desto erfolgreicher können wir unser rehabilitationsmedizinisches Behandlungsprogramm auf die spezifischen Erfordernisse abstimmen.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Aufnahme Ihrer Patientin oder Ihres Patienten durch uns erst erfolgen kann, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Versicherung bei uns eingegangen ist. Unsere Reservierungsabteilung ist im Anschluss daran um prompte Kontaktaufnahme mit Ihrer Patientin oder Ihres Patienten zwecks Terminvereinbarung bemüht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an unser Verwaltungssekretariat Tel. +43 3159 2340 0

Kontakt

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Tel: +43 3159 2340 0

Antragstellung für den Rehabilitations­aufenthalt
Antrag auf Anschlussheilverfahren