Wie sie zu uns kommen – Der Antrag auf Rehabilitation

Voraussetzung für einen stationären Behandlungsaufenthalt (Rehabilitationsheilverfahren bzw. Anschlussheilverfahren) im Klinikum Bad Gleichenberg ist – neben der passenden medizinischen Indikationsstellung - im Regelfall das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer zuständigen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Daneben bietet unser Haus auch die Möglichkeit Ihrer Unterbringung als Selbstzahlerin und Selbstzahler.

Die Bewilligung Ihres stationären Rehabilitationsaufenthalts erfolgt durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Dazu ist zunächst ein schriftlicher Antrag bei ihrem Versicherungsträger erforderlich. Ihr behandelnder Haus-, Fach- oder  Krankenhausarzt wird diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Das Antragsformular für die stationäre Rehabilitation haben wir Ihnen unten zum Download bereit gestellt. Sie liegen zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. können auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Folgende Schritte sind konkret zu absolvieren: 

  1. Schriftlicher Antrag beim Versicherungsträger durch den behandelnden Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt. Damit Sie Ihren Rehabilitationsaufenthalt auch wirklich in unserem Haus absolvieren können, dürfen Sie nicht vergessen, unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Gleichenberg anzugeben.
  2. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des Antrags auf medizinische Notwendigkeit durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Der Prüfprozess endet mit der Mitteilung der Bewilligungsentscheidung an Sie und – bei positivem Bescheid- zeitgleich an die Einrichtung.
  3. Nach erfolgreicher Bewilligung können Sie mit unserem Reservierungsbüro einen Termin vereinbaren. Unsere Reservierung freut sich über Ihren Anruf unter Tel +43 3159 2340-507 oder Ihre E-Mail an info@klinikum-badgleichenberg.at bzw. sabrina.liebmann@klinikum-badgleichenberg.at
Antragstellung für den Rehabilitations­aufenthalt